Phishing per E‑Mail, SMS oder Messenger
Gefälschte Nachrichten im Namen der Bank, von Paketdiensten oder Kleinanzeigen-Plattformen führen auf nachgebaute Login‑Seiten. Danach buchen Täter vom Konto ab.
Phishing, falscher Bankmitarbeiter oder Kartenmissbrauch: Banken müssen nicht autorisierte Abbuchungen grundsätzlich erstatten. Seit dem EuGH‑Urteil vom 15. Oktober 2026 haben wir 23 Fälle übernommen. In 14 davon wurde das Geld bereits ausgezahlt oder die Erstattung bestätigt.
Hat ein Betrüger Geld von Ihrem Konto abgebucht, ohne dass Sie diese Zahlung wollten, ist sie nicht autorisiert. Die Bank muss den Betrag dann nach § 675u BGB unverzüglich erstatten, spätestens am Ende des folgenden Geschäftstags. Sie selbst haften höchstens mit 50 Euro, außer die Bank beweist Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2026 (C‑70/25) darf die Bank die Erstattung auch bei diesem Vorwurf nicht einfach verweigern: Sie muss zuerst zahlen und kann erst danach versuchen, den Schaden vom Kunden zurückzuholen.
Entscheidend ist, ob Sie die Zahlung selbst wollten. Bei Abbuchungen durch Dritte stehen die Chancen auf Erstattung gut, auch wenn die Bank zunächst ablehnt.
Gefälschte Nachrichten im Namen der Bank, von Paketdiensten oder Kleinanzeigen-Plattformen führen auf nachgebaute Login‑Seiten. Danach buchen Täter vom Konto ab.
Täter rufen mit gefälschter Bank‑Rufnummer an (Call‑ID‑Spoofing), warnen vor angeblichem Betrug und bringen Sie dazu, etwas in der App zu bestätigen.
Unbekannte Kartenzahlungen, Abhebungen nach Diebstahl oder Online‑Käufe mit ausgespähten Kartendaten.
Betrüger lassen Ihre Karte in ihrer eigenen Wallet freischalten und bezahlen damit, oft nach einem Anruf oder einer SMS.
Unbekannte Überweisungen oder Echtzeitüberweisungen, neu registrierte Geräte, geänderte Limits oder ein neu eingerichtetes pushTAN‑Verfahren.
Sie haben selbst überwiesen, wurden aber getäuscht. Hier greift § 675u BGB meist nicht. Ansprüche gegen die Bank sind nur in besonderen Konstellationen möglich.
Von der Schilderung bis zur Erstattung: vier klare Schritte, ohne Vorkosten.
Bank, Schadenshöhe, Datum, Betrugsart und Reaktion der Bank angeben. Kontoauszug und Schriftverkehr hochladen. Dauer: etwa 5 Minuten.
Ein Anwalt der Partnerkanzlei sagt Ihnen spätestens am nächsten Tag, ob eine Erstattung realistisch ist. Kostenlos, auch am Wochenende.
Die Mandatsanfrage erhalten Sie am nächsten Werktag. Sie beauftragen die Kanzlei digital und kennen die Kosten vorher.
Das Forderungsschreiben geht am Tag nach der Mandatierung an Ihre Bank. Provision nur, wenn Sie Ihr Geld zurückbekommen.

Viele Banken lehnen Erstattungen zunächst mit Standardschreiben ab. Das Gesetz verteilt die Risiken aber klar zugunsten der Kunden:
Sie muss beweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert haben. Die bloße Aufzeichnung einer TAN reicht dafür nicht automatisch aus (§ 675w BGB; zur Beweislast BGH, Urteil vom 05.03.2024, XI ZR 107/22).
Wer professionellen Tätern mit gefälschter Bank‑Rufnummer und echten Kundendaten glaubt, handelt nicht automatisch grob fahrlässig.
Nach dem EuGH‑Urteil vom 15.10.2026 (C‑70/25) muss die Bank zunächst erstatten, auch wenn sie dem Kunden Fahrlässigkeit vorwirft.
Kurz gesagt: nichts vorab, nichts bei Misserfolg und 10 Prozent, wenn Sie Ihr Geld zurückbekommen.
Ein Anwalt prüft Ihren Fall spätestens am nächsten Tag. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Die Partnerkanzlei erhält 10 Prozent des Betrags, den Sie zurückbekommen. Dazu kommen die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem RVG, die bei Verzug der Bank in der Regel die Bank als Schadensersatz tragen muss.
Geht der Fall verloren, zahlen Sie nichts. Das Kostenrisiko für Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt die Teloro GmbH.
Die Versicherung übernimmt die Anwaltskosten, die Erfolgsprovision bleibt bestehen.
Solange Ihr Fall nicht abgeschlossen ist, können Sie die Bearbeitung jederzeit beenden.
| Schaden durch Betrug | 8.000 € |
|---|---|
| Erfolgsprovision der Kanzlei (10 %) | − 800 € |
| Bleibt Ihnen | 7.200 € |
| Kosten, wenn der Fall verloren geht | 0 € |
Die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem RVG muss bei Verzug der Bank in der Regel die Bank ersetzen. Ohne Erstattung zahlen Sie keine Provision.
Feste Zeiten statt vager Versprechen. Nach der Mandatierung haben Sie einen festen Ansprechpartner.
| Station | Wer | Wann |
|---|---|---|
| Anwaltliche Ersteinschätzung | Rechtsanwalt der Partnerkanzlei | Spätestens am nächsten Tag, auch am Wochenende |
| Mandatsanfrage an Sie | Partnerkanzlei | Am nächsten Werktag |
| Forderungsschreiben an Ihre Bank | Partnerkanzlei | Am Tag nach der Mandatierung, spätestens am übernächsten Tag |
| Erstattung durch die Bank | Ihre Bank | Bisher im Durchschnitt nach 4 Werktagen |
| Falls nötig: Schlichtung oder Klage | Partnerkanzlei | Mehrere Monate, je nach Verfahren |
Ihren Fall prüft und vertritt eine auf Bank- und Zahlungsverkehrsrecht spezialisierte Kanzlei. Unsere Partnerkanzleien sind in ganz Deutschland tätig.
Bankerstattung.de ist eine Marke der Teloro GmbH aus Mannheim. Sie nimmt Ihren Fall auf, koordiniert den Ablauf und trägt das Kostenrisiko.
Die Teloro GmbH erhält von der Kanzlei eine feste Gebühr für die Nutzung unserer Software. An Ihrer Erstattung ist die Teloro GmbH nicht beteiligt.
Zeitraum: seit dem Urteil des EuGH vom 15.10.2026 (C‑70/25). Stand: 27.10.2026. Die übrigen Fälle sind noch in Bearbeitung.
Kontoauszüge und Chats sind sensibel. Deshalb gelten feste Regeln:
„Am [Datum] wurden von meinem Konto [IBAN] folgende Zahlungen ausgeführt, die ich nicht autorisiert habe: [Datum, Betrag, Empfänger]. Ich fordere Sie auf, diese Beträge gemäß § 675u BGB unverzüglich zu erstatten. Strafanzeige wurde erstattet (Aktenzeichen [Nummer]).“
Lehnt die Bank ab, ist auch die Schlichtungsstelle Ihrer Bank kostenlos.
Aktuelle Urteile und konkrete Anleitungen, damit Sie wissen, was Ihnen zusteht.

Wie das kostenlose Schlichtungsverfahren funktioniert, welche Stelle für Ihre Bank zuständig ist und wann der Schlichtungsspruch die Bank bindet.

Ein angeblicher Käufer schickt einen Link zum Geldempfang, danach ist das Konto geplündert. Genau so lag der Fall, den der EuGH 2026 entschieden hat.

Was die Name‑IBAN‑Prüfung leistet, was die Ampel bedeutet und wann Ihre Bank für eine Fehlüberweisung an Betrüger haftet.
Die Rechtslage gilt für jede Bank. Für die großen Institute haben wir eigene Ratgeber mit typischen Maschen und passenden Urteilen.
Grundsätzlich ja. Hat nicht der Kontoinhaber, sondern ein Betrüger die Zahlung ausgelöst, ist sie nicht autorisiert. Nach § 675u BGB muss die Bank den Betrag dann unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags. Der Europäische Gerichtshof hat am 15. Oktober 2026 (C‑70/25) bestätigt, dass die Bank die Erstattung nicht einfach mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit verweigern darf.
Nein. Grobe Fahrlässigkeit ist die Ausnahme und muss von der Bank bewiesen werden, nicht von Ihnen. Gerichte prüfen jeden Einzelfall: Wer von professionellen Tätern mit gefälschter Bank‑Rufnummer, echten Kundendaten und Zeitdruck getäuscht wurde, handelt nicht automatisch grob fahrlässig (z. B. OLG Koblenz, Urteil vom 17.04.2026, 8 U 682/24). Pauschale Ablehnungsschreiben sind deshalb häufig angreifbar.
Oft ja. Entscheidend ist, ob Sie die konkrete Zahlung wirklich wollten. Wer glaubt, eine Sicherheitsprüfung, ein Update oder eine Stornierung zu bestätigen, autorisiert damit in der Regel keine Überweisung an Betrüger. Ob die Bank Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, hängt von den Umständen ab, etwa davon, was in der App angezeigt wurde. Genau das prüft die Partnerkanzlei anhand Ihrer Unterlagen.
Bei einem verlorenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstrument haftet der Kunde höchstens mit 50 Euro (§ 675v Abs. 1 BGB). Den vollen Schaden trägt er nur bei Betrugsabsicht, Vorsatz oder nachgewiesener grober Fahrlässigkeit. Hat die Bank keine starke Kundenauthentifizierung verlangt, haftet der Kunde in der Regel gar nicht (§ 675v Abs. 4 BGB).
So schnell wie möglich. Melden Sie den Betrug Ihrer Bank unverzüglich und lassen Sie Karten und Zugänge sperren. Gesetzlich ist der Erstattungsanspruch ausgeschlossen, wenn Sie die nicht autorisierte Zahlung nicht spätestens 13 Monate nach der Belastung anzeigen (§ 676b Abs. 2 BGB). Zusätzlich gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren.
Die anwaltliche Ersteinschätzung ist kostenlos. Wird Ihr Geld erstattet, erhält die Partnerkanzlei eine Erfolgsprovision von 10 Prozent des erstatteten Betrags. Bei 8.000 Euro Schaden bleiben Ihnen also 7.200 Euro. Hinzu kommen die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem RVG. Weil die Bank mit der Erstattung in der Regel bereits in Verzug ist, muss sie diese Gebühren meist als Schadensersatz übernehmen.
Nichts. Das Kostenrisiko für Anwalts- und Gerichtskosten eines erfolglosen Verfahrens übernimmt die Teloro GmbH, die hinter Bankerstattung.de steht. Die Erfolgsprovision fällt nur an, wenn Sie Geld zurückbekommen.
Die Ersteinschätzung macht immer ein Rechtsanwalt einer unserer Partnerkanzleien. Die Partnerkanzleien sind auf Bank- und Zahlungsverkehrsrecht spezialisiert und in ganz Deutschland tätig. Bankerstattung.de nimmt Ihren Fall auf und koordiniert den Ablauf.
Hilfreich sind Kontoauszüge oder Umsatzübersichten mit den Abbuchungen, der Schriftverkehr mit der Bank (insbesondere ein Ablehnungsschreiben), Screenshots von SMS, E‑Mails, Anruflisten oder Chats mit den Tätern sowie die Bestätigung einer Strafanzeige. Fehlt etwas, können Sie den Fall trotzdem einreichen und Unterlagen nachreichen.
Den Anspruch setzt die beauftragte Partnerkanzlei durch, außergerichtlich und wenn nötig vor Gericht. Die Kanzlei erhält ihre Vergütung nach dem Gesetz sowie die Erfolgsprovision. Die Teloro GmbH vermittelt den Fall, trägt das Kostenrisiko und erhält von der Kanzlei eine feste Gebühr für die Nutzung unserer Software. Einen Anteil an Ihrer Erstattung erhält die Teloro GmbH nicht.
Ja, der Erstattungsanspruch nach § 675u BGB besteht auch bei Geschäftskonten. Bei Unternehmern kann die Bank allerdings einzelne Schutzvorschriften vertraglich abweichend geregelt haben (§ 675e Abs. 4 BGB). Geben Sie im Formular deshalb an, ob es sich um ein Privat- oder Geschäftskonto handelt.
Dann ist die Zahlung meist autorisiert und § 675u BGB greift nicht. Eine Haftung der Bank ist dennoch im Einzelfall möglich, etwa wenn die seit Oktober 2025 vorgeschriebene Empfängerüberprüfung bei Überweisungen nicht korrekt durchgeführt wurde oder die Bank klare Warnsignale ignoriert hat. Diese Fälle sind schwieriger. Reichen Sie sie trotzdem ein, wir sagen Ihnen ehrlich, ob es Aussicht gibt.
Die anwaltliche Ersteinschätzung erhalten Sie spätestens am nächsten Tag, auch an Wochenenden und Feiertagen. Die Mandatsanfrage folgt am nächsten Werktag, das Forderungsschreiben geht am Tag nach der Mandatierung an Ihre Bank, spätestens am übernächsten Tag. In den bisherigen erfolgreichen Fällen seit dem EuGH‑Urteil wurde das Geld im Durchschnitt nach 4 Werktagen ausgezahlt oder die Erstattung bestätigt. Muss geklagt werden, dauert es mehrere Monate.
Ja. Solange Ihr Fall noch nicht abgeschlossen ist, können Sie die Bearbeitung jederzeit beenden.
Viele Rechtsschutzversicherungen decken Streitigkeiten aus dem Bankvertrag. Dann übernimmt die Versicherung die Anwaltskosten; die Erfolgsprovision von 10 Prozent bleibt bestehen. Geben Sie die Versicherung bitte in Ihrer Schilderung an.
Ja. Bei kleineren Beträgen oder direkt nach dem Betrug können Sie die Erstattung zunächst selbst schriftlich nach § 675u BGB verlangen. Eine Formulierungshilfe finden Sie oben auf dieser Seite. Lehnt die Bank ab, können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle Ihrer Bank wenden, etwa den Ombudsmann der privaten Banken oder die Schlichtungsstelle der Sparkassen. Wir übernehmen, wenn das nicht reicht oder Sie es nicht selbst machen möchten.
Stand: 27.10.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.