Betrug am Konto? Holen Sie Ihr Geld von der Bank zurück.

Phishing, falscher Bankmitarbeiter oder Kartenmissbrauch: Banken müssen nicht autorisierte Abbuchungen grundsätzlich erstatten. Seit dem EuGH‑Urteil vom 15. Oktober 2026 haben wir 23 Fälle übernommen. In 14 davon wurde das Geld bereits ausgezahlt oder die Erstattung bestätigt.

  • Anwaltliche Ersteinschätzung, kostenlos und spätestens am nächsten Tag
  • Kein Kostenrisiko: 10 Prozent nur im Erfolgsfall
  • Online in etwa 5 Minuten eingereicht
Erstattung kostenlos prüfen Verschlüsselte Übertragung, Server in Deutschland
Zufriedener Kunde am Laptop nach erfolgreicher Erstattung durch die Bank
§ 675u BGBErstattungspflicht der Bank
14 von 23 Fällen erstattetØ 4 Werktage, seit dem EuGH‑Urteil

Kurz erklärt: Wann muss die Bank Betrugsschäden erstatten?

Hat ein Betrüger Geld von Ihrem Konto abgebucht, ohne dass Sie diese Zahlung wollten, ist sie nicht autorisiert. Die Bank muss den Betrag dann nach § 675u BGB unverzüglich erstatten, spätestens am Ende des folgenden Geschäftstags. Sie selbst haften höchstens mit 50 Euro, außer die Bank beweist Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2026 (C‑70/25) darf die Bank die Erstattung auch bei diesem Vorwurf nicht einfach verweigern: Sie muss zuerst zahlen und kann erst danach versuchen, den Schaden vom Kunden zurückzuholen.

Betrugsarten

Bei welchen Betrugsfällen wir helfen

Entscheidend ist, ob Sie die Zahlung selbst wollten. Bei Abbuchungen durch Dritte stehen die Chancen auf Erstattung gut, auch wenn die Bank zunächst ablehnt.

Phishing per E‑Mail, SMS oder Messenger

Gefälschte Nachrichten im Namen der Bank, von Paketdiensten oder Kleinanzeigen-Plattformen führen auf nachgebaute Login‑Seiten. Danach buchen Täter vom Konto ab.

Anruf eines falschen Bankmitarbeiters

Täter rufen mit gefälschter Bank‑Rufnummer an (Call‑ID‑Spoofing), warnen vor angeblichem Betrug und bringen Sie dazu, etwas in der App zu bestätigen.

Missbrauch von Kredit- oder Debitkarte

Unbekannte Kartenzahlungen, Abhebungen nach Diebstahl oder Online‑Käufe mit ausgespähten Kartendaten.

Apple Pay oder Google Pay auf fremdem Gerät

Betrüger lassen Ihre Karte in ihrer eigenen Wallet freischalten und bezahlen damit, oft nach einem Anruf oder einer SMS.

Fremder Zugriff aufs Online‑Banking

Unbekannte Überweisungen oder Echtzeitüberweisungen, neu registrierte Geräte, geänderte Limits oder ein neu eingerichtetes pushTAN‑Verfahren.

Fake‑Shop, Anlage- oder Vorschussbetrug

Sie haben selbst überwiesen, wurden aber getäuscht. Hier greift § 675u BGB meist nicht. Ansprüche gegen die Bank sind nur in besonderen Konstellationen möglich.

Ablauf

So funktioniert Bankerstattung.de

Von der Schilderung bis zur Erstattung: vier klare Schritte, ohne Vorkosten.

  1. Schritt 1

    Fall online schildern

    Bank, Schadenshöhe, Datum, Betrugsart und Reaktion der Bank angeben. Kontoauszug und Schriftverkehr hochladen. Dauer: etwa 5 Minuten.

  2. Schritt 2

    Anwaltliche Prüfung

    Ein Anwalt der Partnerkanzlei sagt Ihnen spätestens am nächsten Tag, ob eine Erstattung realistisch ist. Kostenlos, auch am Wochenende.

  3. Schritt 3

    Mandat erteilen

    Die Mandatsanfrage erhalten Sie am nächsten Werktag. Sie beauftragen die Kanzlei digital und kennen die Kosten vorher.

  4. Schritt 4

    Geld zurück

    Das Forderungsschreiben geht am Tag nach der Mandatierung an Ihre Bank. Provision nur, wenn Sie Ihr Geld zurückbekommen.

Jetzt Fall schildern Dauert etwa 5 Minuten · Unterlagen können nachgereicht werden
Anwalt prüft Unterlagen zu einem Erstattungsfall
Ablehnung der Bank

Warum die Ablehnung Ihrer Bank oft nicht das letzte Wort ist

Viele Banken lehnen Erstattungen zunächst mit Standardschreiben ab. Das Gesetz verteilt die Risiken aber klar zugunsten der Kunden:

  • Die Bank trägt die Beweislast

    Sie muss beweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert haben. Die bloße Aufzeichnung einer TAN reicht dafür nicht automatisch aus (§ 675w BGB; zur Beweislast BGH, Urteil vom 05.03.2024, XI ZR 107/22).

  • Grobe Fahrlässigkeit ist die Ausnahme

    Wer professionellen Tätern mit gefälschter Bank‑Rufnummer und echten Kundendaten glaubt, handelt nicht automatisch grob fahrlässig.

  • Erst erstatten, dann streiten

    Nach dem EuGH‑Urteil vom 15.10.2026 (C‑70/25) muss die Bank zunächst erstatten, auch wenn sie dem Kunden Fahrlässigkeit vorwirft.

Zur Übersicht der Rechtsprechung →

Kosten

Was Sie die Durchsetzung kostet

Kurz gesagt: nichts vorab, nichts bei Misserfolg und 10 Prozent, wenn Sie Ihr Geld zurückbekommen.

  • Anwaltliche Ersteinschätzung: kostenlos

    Ein Anwalt prüft Ihren Fall spätestens am nächsten Tag. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

  • Im Erfolgsfall: 10 Prozent Provision

    Die Partnerkanzlei erhält 10 Prozent des Betrags, den Sie zurückbekommen. Dazu kommen die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem RVG, die bei Verzug der Bank in der Regel die Bank als Schadensersatz tragen muss.

  • Bei Misserfolg: 0 Euro

    Geht der Fall verloren, zahlen Sie nichts. Das Kostenrisiko für Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt die Teloro GmbH.

  • Mit Rechtsschutzversicherung

    Die Versicherung übernimmt die Anwaltskosten, die Erfolgsprovision bleibt bestehen.

  • Jederzeit aussteigen

    Solange Ihr Fall nicht abgeschlossen ist, können Sie die Bearbeitung jederzeit beenden.

Rechenbeispiel

Schaden durch Betrug8.000 €
Erfolgsprovision der Kanzlei (10 %)− 800 €
Bleibt Ihnen7.200 €
Kosten, wenn der Fall verloren geht0 €

Die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem RVG muss bei Verzug der Bank in der Regel die Bank ersetzen. Ohne Erstattung zahlen Sie keine Provision.

Ablauf im Detail

Was nach Ihrer Anfrage passiert

Feste Zeiten statt vager Versprechen. Nach der Mandatierung haben Sie einen festen Ansprechpartner.

StationWerWann
Anwaltliche ErsteinschätzungRechtsanwalt der PartnerkanzleiSpätestens am nächsten Tag, auch am Wochenende
Mandatsanfrage an SiePartnerkanzleiAm nächsten Werktag
Forderungsschreiben an Ihre BankPartnerkanzleiAm Tag nach der Mandatierung, spätestens am übernächsten Tag
Erstattung durch die BankIhre BankBisher im Durchschnitt nach 4 Werktagen
Falls nötig: Schlichtung oder KlagePartnerkanzleiMehrere Monate, je nach Verfahren

Was Sie tun sollten

  • Alle Nachrichten, Anruflisten und Screenshots aufbewahren
  • Post und E‑Mails Ihrer Bank an Ihren Ansprechpartner weiterleiten
  • Neue Abbuchungen sofort melden
  • Rückfragen der Kanzlei zeitnah beantworten

Was Sie nicht tun sollten

  • Keinen Vergleich oder Verzicht mit der Bank unterschreiben
  • Gegenüber der Bank keine Erklärungen zu eigenem Verschulden abgeben
  • Keine Nachrichten oder Apps löschen
  • Keine „Geld‑zurück‑Dienste“ bezahlen, die Sie unaufgefordert anrufen
Transparenz

Wer hinter Bankerstattung.de steht

  • Partnerkanzleien

    Ihren Fall prüft und vertritt eine auf Bank- und Zahlungsverkehrsrecht spezialisierte Kanzlei. Unsere Partnerkanzleien sind in ganz Deutschland tätig.

  • Teloro GmbH

    Bankerstattung.de ist eine Marke der Teloro GmbH aus Mannheim. Sie nimmt Ihren Fall auf, koordiniert den Ablauf und trägt das Kostenrisiko.

  • Wie wir uns finanzieren

    Die Teloro GmbH erhält von der Kanzlei eine feste Gebühr für die Nutzung unserer Software. An Ihrer Erstattung ist die Teloro GmbH nicht beteiligt.

Unsere Zahlen seit dem EuGH‑Urteil

23
Fälle übernommen
14
Fälle, in denen das Geld ausgezahlt oder die Erstattung bestätigt wurde
4
Werktage bis zur Erstattung im Durchschnitt

Zeitraum: seit dem Urteil des EuGH vom 15.10.2026 (C‑70/25). Stand: 27.10.2026. Die übrigen Fälle sind noch in Bearbeitung.

Datenschutz

Was mit Ihren Unterlagen passiert

Kontoauszüge und Chats sind sensibel. Deshalb gelten feste Regeln:

  • Speicherung ausschließlich auf Servern in Deutschland, nach den Vorgaben der DSGVO
  • Verschlüsselte Übertragung und verschlüsselte Ablage (AES‑256)
  • Einsehen dürfen nur der prüfende Anwalt und das zuständige Team
  • Löschung spätestens zwölf Monate nach dem letzten Kontakt, wenn kein Mandat zustande kommt
  • Keine Werbeanrufe, kein Verkauf von Daten, kein KI‑Training

Zur Datenschutzerklärung →

Sofortmaßnahmen

Betrug bemerkt? Das sollten Sie sofort tun

  1. Karten und Zugänge sperrenÜber Ihre Bank oder den Sperr‑Notruf 116 116.
  2. Bank schriftlich informierenDie Erstattung nach § 675u BGB verlangen, siehe Formulierungshilfe.
  3. Strafanzeige erstattenOnline bei der Polizei Ihres Bundeslandes.
  4. Beweise sichernSMS, E‑Mails, Anruflisten und Kontoumsätze aufbewahren.
Formulierungshilfe für Ihre Meldung an die Bank

„Am [Datum] wurden von meinem Konto [IBAN] folgende Zahlungen ausgeführt, die ich nicht autorisiert habe: [Datum, Betrag, Empfänger]. Ich fordere Sie auf, diese Beträge gemäß § 675u BGB unverzüglich zu erstatten. Strafanzeige wurde erstattet (Aktenzeichen [Nummer]).“

Lehnt die Bank ab, ist auch die Schlichtungsstelle Ihrer Bank kostenlos.

FAQ

Häufige Fragen zur Erstattung durch die Bank

Muss die Bank den Schaden nach Phishing oder Online‑Banking‑Betrug erstatten?

Grundsätzlich ja. Hat nicht der Kontoinhaber, sondern ein Betrüger die Zahlung ausgelöst, ist sie nicht autorisiert. Nach § 675u BGB muss die Bank den Betrag dann unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags. Der Europäische Gerichtshof hat am 15. Oktober 2026 (C‑70/25) bestätigt, dass die Bank die Erstattung nicht einfach mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit verweigern darf.

Meine Bank wirft mir grobe Fahrlässigkeit vor. Ist mein Fall damit verloren?

Nein. Grobe Fahrlässigkeit ist die Ausnahme und muss von der Bank bewiesen werden, nicht von Ihnen. Gerichte prüfen jeden Einzelfall: Wer von professionellen Tätern mit gefälschter Bank‑Rufnummer, echten Kundendaten und Zeitdruck getäuscht wurde, handelt nicht automatisch grob fahrlässig (z. B. OLG Koblenz, Urteil vom 17.04.2026, 8 U 682/24). Pauschale Ablehnungsschreiben sind deshalb häufig angreifbar.

Ich habe selbst eine TAN eingegeben oder in der App etwas bestätigt. Habe ich trotzdem eine Chance?

Oft ja. Entscheidend ist, ob Sie die konkrete Zahlung wirklich wollten. Wer glaubt, eine Sicherheitsprüfung, ein Update oder eine Stornierung zu bestätigen, autorisiert damit in der Regel keine Überweisung an Betrüger. Ob die Bank Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, hängt von den Umständen ab, etwa davon, was in der App angezeigt wurde. Genau das prüft die Partnerkanzlei anhand Ihrer Unterlagen.

Wie viel des Schadens muss ich selbst tragen?

Bei einem verlorenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstrument haftet der Kunde höchstens mit 50 Euro (§ 675v Abs. 1 BGB). Den vollen Schaden trägt er nur bei Betrugsabsicht, Vorsatz oder nachgewiesener grober Fahrlässigkeit. Hat die Bank keine starke Kundenauthentifizierung verlangt, haftet der Kunde in der Regel gar nicht (§ 675v Abs. 4 BGB).

Bis wann muss ich handeln?

So schnell wie möglich. Melden Sie den Betrug Ihrer Bank unverzüglich und lassen Sie Karten und Zugänge sperren. Gesetzlich ist der Erstattungsanspruch ausgeschlossen, wenn Sie die nicht autorisierte Zahlung nicht spätestens 13 Monate nach der Belastung anzeigen (§ 676b Abs. 2 BGB). Zusätzlich gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren.

Was kostet mich die Durchsetzung?

Die anwaltliche Ersteinschätzung ist kostenlos. Wird Ihr Geld erstattet, erhält die Partnerkanzlei eine Erfolgsprovision von 10 Prozent des erstatteten Betrags. Bei 8.000 Euro Schaden bleiben Ihnen also 7.200 Euro. Hinzu kommen die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem RVG. Weil die Bank mit der Erstattung in der Regel bereits in Verzug ist, muss sie diese Gebühren meist als Schadensersatz übernehmen.

Was zahle ich, wenn der Fall verloren geht?

Nichts. Das Kostenrisiko für Anwalts- und Gerichtskosten eines erfolglosen Verfahrens übernimmt die Teloro GmbH, die hinter Bankerstattung.de steht. Die Erfolgsprovision fällt nur an, wenn Sie Geld zurückbekommen.

Wer prüft meinen Fall?

Die Ersteinschätzung macht immer ein Rechtsanwalt einer unserer Partnerkanzleien. Die Partnerkanzleien sind auf Bank- und Zahlungsverkehrsrecht spezialisiert und in ganz Deutschland tätig. Bankerstattung.de nimmt Ihren Fall auf und koordiniert den Ablauf.

Welche Unterlagen brauche ich?

Hilfreich sind Kontoauszüge oder Umsatzübersichten mit den Abbuchungen, der Schriftverkehr mit der Bank (insbesondere ein Ablehnungsschreiben), Screenshots von SMS, E‑Mails, Anruflisten oder Chats mit den Tätern sowie die Bestätigung einer Strafanzeige. Fehlt etwas, können Sie den Fall trotzdem einreichen und Unterlagen nachreichen.

Wer setzt meinen Anspruch gegenüber der Bank durch und wie verdient Bankerstattung.de?

Den Anspruch setzt die beauftragte Partnerkanzlei durch, außergerichtlich und wenn nötig vor Gericht. Die Kanzlei erhält ihre Vergütung nach dem Gesetz sowie die Erfolgsprovision. Die Teloro GmbH vermittelt den Fall, trägt das Kostenrisiko und erhält von der Kanzlei eine feste Gebühr für die Nutzung unserer Software. Einen Anteil an Ihrer Erstattung erhält die Teloro GmbH nicht.

Gilt das auch für Geschäftskonten?

Ja, der Erstattungsanspruch nach § 675u BGB besteht auch bei Geschäftskonten. Bei Unternehmern kann die Bank allerdings einzelne Schutzvorschriften vertraglich abweichend geregelt haben (§ 675e Abs. 4 BGB). Geben Sie im Formular deshalb an, ob es sich um ein Privat- oder Geschäftskonto handelt.

Was gilt, wenn ich die Überweisung selbst ausgeführt habe, etwa bei einem Fake‑Shop oder Anlagebetrug?

Dann ist die Zahlung meist autorisiert und § 675u BGB greift nicht. Eine Haftung der Bank ist dennoch im Einzelfall möglich, etwa wenn die seit Oktober 2025 vorgeschriebene Empfängerüberprüfung bei Überweisungen nicht korrekt durchgeführt wurde oder die Bank klare Warnsignale ignoriert hat. Diese Fälle sind schwieriger. Reichen Sie sie trotzdem ein, wir sagen Ihnen ehrlich, ob es Aussicht gibt.

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld zurückbekomme?

Die anwaltliche Ersteinschätzung erhalten Sie spätestens am nächsten Tag, auch an Wochenenden und Feiertagen. Die Mandatsanfrage folgt am nächsten Werktag, das Forderungsschreiben geht am Tag nach der Mandatierung an Ihre Bank, spätestens am übernächsten Tag. In den bisherigen erfolgreichen Fällen seit dem EuGH‑Urteil wurde das Geld im Durchschnitt nach 4 Werktagen ausgezahlt oder die Erstattung bestätigt. Muss geklagt werden, dauert es mehrere Monate.

Kann ich jederzeit aussteigen?

Ja. Solange Ihr Fall noch nicht abgeschlossen ist, können Sie die Bearbeitung jederzeit beenden.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Was ändert sich?

Viele Rechtsschutzversicherungen decken Streitigkeiten aus dem Bankvertrag. Dann übernimmt die Versicherung die Anwaltskosten; die Erfolgsprovision von 10 Prozent bleibt bestehen. Geben Sie die Versicherung bitte in Ihrer Schilderung an.

Kann ich die Erstattung auch selbst verlangen?

Ja. Bei kleineren Beträgen oder direkt nach dem Betrug können Sie die Erstattung zunächst selbst schriftlich nach § 675u BGB verlangen. Eine Formulierungshilfe finden Sie oben auf dieser Seite. Lehnt die Bank ab, können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle Ihrer Bank wenden, etwa den Ombudsmann der privaten Banken oder die Schlichtungsstelle der Sparkassen. Wir übernehmen, wenn das nicht reicht oder Sie es nicht selbst machen möchten.

Stand: 27.10.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen

Ein Anwalt sieht sich Ihren Fall spätestens am nächsten Tag an. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie die Kanzlei beauftragen.

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